China

China Arbeitsvisum (Z-Visum)

China ArbeitsvisumWenn Sie eine Beschäftigung in China aufnehmen möchten, z.B. bei einem Unternehmen in China bzw. bei einem chinesischen Tochterunternehmen von einem ausländischen Unternehmen, muss ein Arbeitsvisum beantragt werden. Der Buchstabe „Z“ ist die Abkürzung in der chinesischen Sprache für „GongZuo“.

Eine offizielle Arbeitserlaubnis, die von einer chinesischen Behörde ausgestellt wird, ist die Voraussetzung für das Arbeitsvisum.

Das Arbeitsvisum kann nur zur einmaligen Einreise für 30 Tage ausgestellt werden. Nach der Ankunft in China müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der chinesischen Behörde anmelden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird meistens für ein Jahr ausgestellt, kann auch, je nach Ihrer Beschäftigung in China, jährlich verlängert werden. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie jederzeit aus China ausreisen und erneut einreisen.

Checkliste über das Arbeitsvisum

① Reisepass im Original mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit und 2 leeren Seiten

Ihr Reisepass muss ab dem Antragsdatum noch 6 Monate gültig und mit 2 leeren Seiten haben.
 ② 1 x Kopie vom Reisepass

③ 1 x Passfoto (unbedingt biometrisch, Größe: 3,3 cm x 4,8 cm) und Scan eines biometrischen Passfotos

④online ausgefülltes offizielles Antragsformular für China Visum (https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=FRA2&request_locale=en_US&site_alias=FRA2_EN)

oder

④ ausgefülltes deutsches Antragsformular (eine Übertragung ist erforderlich)

⑤ Original und Kopie der Arbeitsgenehmigung für Ausländer in China

⑥ Meldebescheinigung (für nicht deutsche Pässe)

Bitte beachten Sie: Für Z-Visum muss Fingerabdruck vom chinesischen Konsulat erfasst werden.


China ArbeitsvisumAm 01.01.2015 wird das kurzfristige Arbeitsvisum (Z2-Visum) eingeführt und benötigt für Aufenthalte zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen eines Konzerns oder zum Training einer Mannschaft in China.

Das kurzfristige Visum wird nur für eine einmalige Einreise bis maximal 90 Tage Aufenthalt in China ausgestellt.

Checkliste über das kurzfristige Arbeitsvisum (Z2)

① Reisepass im Original mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit und 2 leeren Seiten

②  1 x Kopie vom Reisepass

③ 1 x Passfoto (unbedingt biometrisch, Größe: 3,3 cm x 4,8 cm) und Scan eines biometrischen Passfotos

④online ausgefülltes offizielles Antragsformular für China Visum (https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=FRA2&request_locale=en_US&site_alias=FRA2_EN)

oder

④ ausgefülltes deutsches Antragsformular (eine Übertragung ist erforderlich)

⑤ Original und Kopie von kurzfristiger Arbeitsgenehmigung für Ausländer in China

Weitere Informationen über China Visum zum Lesen.

>>>>>> Hier geht’s zum Antragsformular <<<<<<

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