AGBs Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Visabeschaffung gemäß Auftrag (schriftlich oder per Telekommunikationsmittel wie z.B. Telefax, Telefon, email, whatsapp oder andere social medias) und nach Maßgabe der nachfolgenden jedem Auftrag zugrunde liegenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen. 1. Der Auftraggeber überreicht dem Auftragnehmer sämtliche benötigten Antragsunterlagen zur Durchführung des Auftrags. Die Überreichung von Original-Personaldokumenten wird vom Auftragnehmer schriftlich per E-mail bestätigt, die Einreichung anderer Unterlagen kann auf jedem nachvollziehbaren Kommunikationsweg erfolgen, z. B. postalisch, per Telefax oder per E-Mail. 2. Grundsätzlich kann der Auftragnehmer keine Dauer der Visumbeschaffung bestätigen, es sei denn in einem besonderen Fall nach Einholung verbindlicher Auskünfte bei der Visastelle. 3. Eine vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Überschreitung der vom Auftraggeber gewünschten Bearbeitungszeit kann weder einen Anspruch des Auftraggebers auf Honorarminderung noch sonstige Säumnisansprüche des Auftraggebers begründen. Dies gilt auch für den Verlust oder die Beschädigung von eingereichten Dokumenten, soweit dies der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sollten sich insoweit Ansprüche des Auftragnehmers gegen die Visastellen ergeben, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche im vollen Umfang an den Auftraggeber ab. 4. Soweit dem Auftraggeber aufgrund fehlerhaften Verhaltens des Auftragnehmers ein Schaden entstanden ist, beschränkt sich dessen Haftung gegenüber dem Auftraggeber auf maximal 500 €. 5. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zunächst sämtliche nachzuweisenden Auslagen im Rahmen seiner Visabeschaffungspflicht unverzüglich zu erstatten. Im Übrigen verpflichtet der Auftraggeber sich, an den Auftragnehmer für jeden Einzelfall der Visabeschaffung eine Servicegebühr zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung den Auftrag stornieren (Schriftform erforderlich!), so hat er dem Auftragnehmer die bereits bei diesem entstandenen Gebühren und Auslagen zu erstatten sowie eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 20 €. 6. Die in diesem Abstand zitierten Gebühren sind auf zu erteilende Rechnung des Auftragnehmers stets vor Rücksendung der mit dem Visum versehenen Pässe vom Auftraggeber zu zahlen, wobei die Zahlung erst erfüllt ist bei Eingang des Betrages auf dem Konto des Auftragnehmers.Soweit im Einzelnen der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Zahlungsfrist nach Versendung der mit einem Visum versehenen Pässe einräumt, hat die Zahlung (eingehend auf dem Konto des Auftragnehmers) binnen 10 Tagen ab Erhalt der Visa zu erfolgen. Unbeschadet der festgelegten Zahlungstermine mit den entsprechenden Verzugsfolgen hat der Auftraggeber auf eine schriftliche Mahnung des Auftragnehmers eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 € je Auftrag zu zahlen. 7. Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Amtsgericht Langen / Landgericht Darmstadt vereinbart.