Zum Besuch von ausländischen Verwandten in China wird ein Angehörigenvisum-S benötigt. In diesem Fall ist die einladende Person ein Ausländer, der in China lebt. Also die einladende Person hat einen befristeten Aufenthaltstitel “Residence Permit” in China, z .B.: Er/Sie hat ein Arbeitsvisum für China, Studentenvisum für China oder ein mehrmaliges Geschäftsvisum für China. In solchen Fällen ist er/sie berechtigt, Sie zum Besuch nach China einzuladen. Genau wie beim Angehörigenvisum-Q unterscheidet sich ein S1-Visum vom S2-Visum.
Das S1-Visum (über 180 Tage in China) wird nur dann beantragt, wenn zu ausländischen Verwandtschaften Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern und Kinder unter 18 Jahre gehören.
In der Regel wird das S1-Visum nur zur einmaligen Einreise für 30 Tage ausgestellt. Das bedeutet: Nach der Ausstellung des Visums haben Sie innerhalb von 3 Monaten nach China einzureisen. Nach der Ankunft in China müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei einer chinesischen Behörde anmelden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird meistens für ein Jahr unkompliziert ausgestellt. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie jederzeit aus China ausreisen und erneut einreisen.
Bitte beachten Sie: Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis mit einem S1-Visum in China muss eine entsprechend beglaubigte Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Wichtig für die Einladung aus China: Die Einladung kann entweder auf privatem Briefpapier oder per Hand geschrieben werden. Datum, Adresse, Telefonnummer der einladenden Person müssen in der Einladung angegeben werden. Die persönlichen Daten der eingeladenen Person z.B. Name, Geburtsdatum und die Passnummer müssen auf der Einladung erwähnt sein. Zum Schluss muss die Einladung von der einladenden Person unterschrieben sein.
① Reisepass im Original mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit und 2 leeren Seiten
Ihr Reisepass muss ab dem Antragsdatum noch 6 Monate gültig und mit 2 leeren Seiten haben.
② 1 x Kopie vom Reisepass
③ 1 x Passfoto (unbedingt biometrisch, Größe: 3,3 cm x 4,8 cm)
④online ausgefülltes offizielles Antragsformular für China Visum (https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=FRA2&request_locale=en_US&site_alias=FRA2_EN)
oder
④ ausgefülltes deutsches Antragsformular (eine Übertragung ist erforderlich)
⑤ Kopie der unterschriebenen Einladung aus China
⑥ Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
⑦ Kopie vom Reisepass der einladenden Person
⑧ Kopie vom Aufenthaltstitel (Residence Permit) der einladenden Person in China
⑨ Meldebescheinigung (für nicht deutsche Pässe)
Bitte beachten Sie: Für S1-Visum muss Fingerabdruck vom chinesischen Konsulat erfasst werden.
Wenn zu ausländischen Verwandten Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister und Enkel gehören, dann wird ein S2-Visum (Maximal bis zu 90 Tagen in China) benötigt.
Das S2-Visum kann in der Regel zur einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Einreise für 3 Monate oder 6 Monate und für jeweils 30 Tage, 60 Tage oder maximal 90 Tage ausgestellt werden.
Sie müssen Sie ein S2-Visum dann beantragen, wenn Sie weniger als 90 Tage zum Familienbesuch in China bleiben wollen.
⑥ Kopie vom Reisepass der einladenden Person
⑦ Kopie vom Aufenthaltstitel (Residence Permit) der einladenden Person in China
⑧ Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
Hier finden Sie weitere Informationen über China Visum.
>>>>>> Hier geht’s zum Antragsformular <<<<<<